Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kinoveranstaltungen Drive In Autokinobetriebs GmbH Stand: 1. Januar 2025 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auf unserem Firmengelände. Mit dem Betreten des Geländes und dem Kauf des Kinotickets erklären Sie sich mit unseren AGB einverstanden. 1. Zutritt zum Autokinogelände wird nur mit einem gültigen Eintrittsticket gewährt. 2. Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). 3. Das Firmengelände darf nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) befahren werden. Sobald Ihr Fahrzeug den vorgesehenen Standplatz erreicht hat, ist der Motor auszuschalten. 4. Den Anweisungen des Personals einschließlich den Covid-19-Verhaltensregeln ist unbedingt Folge zu leisten. 5. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. 6. Das Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. 7. Aufnahmen jeglicher Art (Ton, Film, Video) vom Film sind nicht gestattet, auch nicht, wenn sie für den privaten Gebrauch sind. 8. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) gilt auf dem gesamten Autokinogelände. 9. Die FSK-Angaben der Filme müssen für den Besuch berücksichtigt werden. 10. Unser Personal vor Ort ist nicht bevollmächtigt, Willens- und/oder Verpflichtungserklärungen zum Nachteil der Drive In Autokinobetriebs GmbH abzugeben. 11. Die Kunden sind verpflichtet, ihr Licht, insbesondere auch das Tagfahrlicht, während der Vorstellung auszuschalten. Bei Problemen mit dem Licht sind die Kunden verpflichtet, mit einer Tagfahrlichtabdeckung für die Scheinwerfer / Rückfahrlichter die Lichtquellen abzudecken oder ein Leihradio zu nutzen, um das Kraftfahrzeug bzw. den Motor komplett auszuschalten. 12. Wir haften nicht für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände. 13. Für Schäden, verursacht von Besuchern des Firmengeländes untereinander, besteht unsererseits keine Haftung. 14. Etwaige Schäden, die z.B. durch das Anbringen von Tagfahrlichtabdeckungen oder die Nutzung von KFZ-Starter-Kits o.ä. durch uns und unsere Mitarbeiter entstanden sind, sind unverzüglich und vor dem Verlassen des Geländes beim Personal zu melden sowie entsprechend zu dokumentieren. Für Schäden, die nicht sofort gemeldet werden, übernehmen wir keine Haftung. 15. Für Schäden, die durch besuchereigenes Anbringen von Tagfahrlichtabdeckungen, die Nutzung der Starterkits oder andere ausgehändigte Gegenstände entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt auch für Handlungen nicht zum Personal der Drive In Autokinobetriebs GmbH gehörender Dritter. Alle Utensilien müssen vor der Nutzung auf Unversehrtheit und Sauberkeit durch den Besucher geprüft werden. 16. Für Verluste oder Beschädigungen der Leihradios während der Leihzeit haftet der/die Leiher/in bzw. Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, er weist nach, dass ihm insoweit kein Verschulden zur Last fällt. Schadensersatzansprüche gegen Dritte im Zusammenhang mit Beschädigungen der Leihgegenstände tritt der/die Leiher/in an uns ab. 17. Um die umliegenden Anwohner nicht zu stören, ist das „Hupen' auf dem Gelände verboten. 18. Bei höherer Gewalt, die zu einem Vorstellungsausfall führt, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Tickets. 19. Sämtliche vorstehend aufgelisteten Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der Drive In Autokinobetriebs GmbH und/oder ihres Personals beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 20. Während unserer Veranstaltungen können für Marketingzwecke Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden